Förderung
Antrag Nachteilsausgleich (zu stellen vom 01.07. bis 15.09.)
Wenn Sie einen Nachteilsausgleich für Ihr Kind aufgrund von Diagnosen in den Bereichen mathematischer, sprachlicher, motorischer oder psychischer Entwicklung beantragen möchten, finden Sie das entsprechende Antragsformular hier:
Dieses ist nicht notwendig für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
Bitte füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn per Mail bei Ihrem Klassenleiter-Team ein. Informationen zur Verfahrensweise entnehmen Sie dem Formular.
Der Nachteilsausgleich gilt immer für ein Schuljahr und muss jährlich im oben genannten Zeitraum neu beantragt werden. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Förderung und Nachhilfe
Förderung im Bereich Deutsch und Deutsch als Zweitsprache in kleinen und großen Gruppen wird wöchentlich von Frau Vandrich realisiert. Für individuelle Anfragen treten Sie per Mail mit Frau Vandrich in Kontakt.
Sonderpädagogischer Förderbedarf
Ansprechpartnerin für den Bereich Sonderpädagogischer Förderbedarf ist unsere Sonderpädagogin Thekla Börner.